Umwelt- und Klimapakt Bayern
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Freiwilligkeit, Übernahme von Eigenverantwortung beim Umweltschutz sowie kooperatives Handeln zählen seit der Erstunterzeichnung 1995 zum Grundverständnis des Charakters von Projekten und Erklärungen im Umwelt- und Klimapakt. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung von Staat und Wirtschaft, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Mit beispielhaften und gemeinsamen Projekten von Staat und Wirtschaft soll der Umwelt- und Klimapakt sichtbar machen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in einer intakten Umwelt beitragen.
Träger der Partnerschaft:
Bayerische Staatsregierung und bayerische Wirtschaft mit den drei Spitzenorganisationen BIHKT (Bayerischer Industrie- und Handelskammertag), BHT (Bayerischer Handwerkstag) und vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft).
Zielsetzungen
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern bildet seit 1995 eine Dialog- und Kooperationsplattform zwischen Bayerischer Staatsregierung und bayerischer Wirtschaft zu Fragestellungen des (betrieblichen) Umweltschutzes und der praxistauglichen Umsetzung umweltrechtlicher Regelungen und Vorgaben. Auf der Basis von Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Kooperation und dem Bekenntnis zu nachhaltiger Produktion und Wirtschaftsweise soll aufgezeigt werden, dass Ökonomie und Ökologie kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand beitragen.
Gründungsdatum:
23. Oktober 1995 als Umweltpakt Bayern, derzeit Umwelt- und Klimapakt vom 01.10.2020.
Kontakt:
Geschäftsstelle Umwelt- und Klimapakt Bayern
umweltpakt.bayern[at]stmuv.bayern.de
089 / 9214 – 2287
https://www.umweltpakt.bayern.de